Logo der Die Deutsch-Slowakische Industrie-und Handelskammer

Der Staat konzentriert sich auf die Überprüfung von Scheinselbstständigkeit. Wie bereitet man sich auf eine Steuerprüfung vor?

  • News

Der Staat hat seit Januar 2026 die Kontrollen zur Scheinselbstständigkeit (sog. Schwarzsystem) verschärft. Arbeitsinspektionen und Finanzämter beurteilen abhängige Beschäftigung seitdem strenger. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick darüber, auf welche Bereiche sich das Finanzamt im Rahmen einer Steuerprüfung konzentrieren kann, wenn geprüft wird, ob die Geschäftsbeziehung mit einem Auftragnehmer faktisch eine abhängige Beschäftigung verdeckt.

stevepb-calculator-385506_1920.jpg

Ab dem 1. Januar 2026 wird im Arbeitsgesetzbuch bei der Definition der abhängigen Beschäftigung das Merkmal „während der vom Arbeitgeber bestimmten Arbeitszeit“ gestrichen. Personen in Scheinselbstständigkeit können damit nicht mehr argumentieren, dass sie ihre Tätigkeit zu selbst festgelegten Zeiten und nicht zu vom „Auftraggeber“ vorgegeben Zeiten ausüben. In der Praxis schwächt dies Argumentationen, die auf Flexibilität und „Remote“-Arbeit basieren, und erhöht das Gewicht der übrigen Merkmale einer abhängigen Beschäftigung (Weisungsgebundenheit, Eingliederung, persönliche Leistungserbringung, Tätigwerden im Namen des Auftraggebers).

 

Ziel dieser Änderung ist es, die Umgehung von Beschäftigungsverhältnissen einzuschränken und die Einhebung von Steuern sowie Sozialabgaben zu erhöhen.  Neben einer von der Arbeitsinspektion verhängten Geldbuße wegen illegaler Beschäftigung droht Unternehmen auch die Einleitung einer Steuerprüfung. Im Rahmen solcher Steuerprüfungen untersucht das Finanzamt, ob es sich um eine verschleierte Beschäftigung handelt, was zu weiteren Geldbußen sowie zu Nachforderungen bei Steuern und Beiträgen zur Sozial- und Krankenversicherung führen kann. Da das Finanzamt bis zu 5 Jahre rückwirkend prüfen kann, kann die finanzielle Auswirkung für das Unternehmen erheblich sein.

 

Nachfolgend haben wir 10 Bereiche zusammengefasst, auf die sich das Finanzamt im Rahmen einer Steuerprüfung zur Feststellung des maßgeblichen tatsächlichen Inhalts der Geschäftsbeziehung konzentrieren kann, sowie konkrete Umstände, die es heranziehen kann, um das Vorliegen von Merkmalen einer abhängigen Beschäftigung zu beurteilen:

 

  1. Bestehen einer Exklusivität gegenüber dem Auftraggeber und Erbringung von Leistungen nur für einen Auftraggeber; wirtschaftliche Abhängigkeit
     
  2. Art und Weise der Kontrolle durch den Auftraggeber Organisation und Steuerung der Tätigkeit
     
  3. Möglichkeit des Einsatzes von Subunternehmern, personelle Ausstattung, persönliche Leistungserbringung
     
  4. Bedingungen für die Annahme oder Ablehnung eines Auftrags, Art der Abgrenzung und Durchführung
     
  5. Art und Weise der Eingliederung des Auftragnehmers in die Organisationsstruktur des Auftraggebers
     
  6. Nutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers
     
  7. Vergütung und Art ihrer Festlegung
     
  8. Unternehmerische Selbstständigkeit des Auftragnehmers, Auftreten im Namen des Auftraggebers
     
  9. Bestimmung des Leistungsgegenstands, Risiko und Verantwortung für die erbrachten Leistungen
     
  10. Existenz einer Berechtigung zur Ausübung der vereinbarten Dienstleistungen

 

In der slowakischen Judikatur gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen, die die Grenze zwischen einer geschäftlichen Zusammenarbeit und einer abhängigen Beschäftigung beurteilen. Die Schlussfolgerungen dieser Urteile sind nicht einheitlich, da die Gerichte je nach den konkreten Umständen die Feststellungen der Kontrollorgane teilweise bestätigen, in anderen Fällen jedoch deren Entscheidungen aufheben. Aus diesem Grund empfehlen wir Unternehmen, die Vertragsverhältnisse so zu gestalten, dass sie der tatsächlichen Praxis entsprechen und das Risiko einer Reklassifizierung minimieren. Zugleich empfehlen wir, die Dokumentation und Beweismittel für den Fall einer Steuerprüfung im Voraus vorzubereiten.

LeitnerLeitner Tax, s. r. o.

Die LeitnerLeitner Gruppe ist eines der führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferunternehmen in der CEE / SEE-Region. Mit LeitnerLeitner können Sie auf 735 Experten zählen. LeitneLeitner ist Mitglied von Taxand und Praxity, damit wir unseren Mandanten auf der ganzen Welt den besten Service bieten können.
 

In der Slowakei ist LeitnerLeitner als Beratungsunternehmen schon seit mehr als 25 Jahren vertreten, langjährig mit dem starken deutschsprachigen Team. Das Unternehmen wird von Anna Fábryová, Roman Ponc, Peter Szabó, Martin Jakubec und Miroslava Vojteková geleitet. Wir bieten Lösungen in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Finanzwesen, Buchhaltung und Lohnbuchhaltung an. Zusammen mit einem 50-köpfigen Team beraten wir kleine und mittlere Unternehmen, Familienunternehmen, nationale und internationale Konzerne, Privatpersonen, aber auch Start-ups.

Autoren

In den Kategorien:

Die neuesten Nachrichten lesen

Alle Neuigkeiten ansehen
  • Auditorea_R&S 26.jpg
    Neuigkeiten

    Neuerungen bei der Besteuerung, den Sozialabgaben und den Verpflegungssätzen für natürliche Personen im Jahr 2026

    Zum Jahreswechsel 2025/2026 sind mehrere gesetzliche Änderungen im Bereich der Besteuerung und der Sozialversicherungsbeiträge für natürliche Personen in Kraft getreten, die bei den Arbeitnehmern zu spürbaren Einbußen beim Nettogehalt führen werden. Gleichzeitig wurde unter anderem auch eine Erhöhung der Verpflegungspauschalen beschlossen, die diese finanziellen Auswirkungen teilweise kompensieren kann, jedoch mit entsprechenden Mehrbelastungen für Arbeitgeber verbunden ist.

  • donterase-study-789631_1920.jpg
    Neuigkeiten

    Neuer OECD-Kommentar zum Home Office und zur Betriebsstättenbegründung

    Die OECD hat ihr Musterabkommen und den Kommentar aktualisiert und damit die Regeln zum grenzüberschreitenden Homeoffice und zur Betriebsstätte wesentlich präzisiert. Unternehmen sollten daher ihre bestehenden Modelle prüfen, da Tätigkeiten aus dem Ausland direkte steuerliche Folgen haben können.

  • naor4040-paper-6598541_1920.jpg
    Neuigkeiten

    Beim neuen Insolvenzregister muss man wachsam sein. Andernfalls können Sie Ihre Rechte verlieren

    Das neue slowakische Insolvenzregister bringt mehr Transparenz und Digitalisierung, aber auch neue Pflichten und Risiken für Gläubiger. Wer das Register nicht aktiv verfolgt, kann wichtige Fristen verpassen und somit seine Rechte verlieren. Erfahren Sie, warum regelmäßiges Monitoring unerlässlich ist.

Suchen Sie etwas Anderes?

In unserem Informationszentrum finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Downloads, Videos, Podcasts...

Zum Info Hub