Logo der Die Deutsch-Slowakische Industrie-und Handelskammer

Die neuesten internationalen Entwicklungen im Bereich Pillar 2

  • News

Pillar 2 als Bestandteil der globalen Mindestbesteuerung hat Anfang des Jahres 2026 bedeutende Änderungen erfahren, als die Europäische Kommission auf sehr ungewöhnliche Weise – nämlich in Form einer Mitteilung – das sogenannte „Side-by-Side-Paket“ offiziell anerkannt und bestätigt hat. Für multinationale Unternehmensgruppen, insbesondere solche mit Sitz in den USA, bedeutet diese Änderung eine geringere administrative Belastung sowie eine vereinfachte Einhaltung der Vorschriften.

BMBPartners R&S 0226.jpg

Die Europäische Kommission hat am 12. Januar 2026 auf sehr ungewöhnliche Weise – nämlich in Form einer Mitteilung – das sogenannte „Side-by-Side-Paket“ offiziell anerkannt und bestätigt. Dieses Paket führt einen neuen Safe Harbour ein, der in erster Linie für multinationale Unternehmensgruppen mit Sitz in den USA vorgesehen ist.

 

In der Praxis bedeutet dies, dass Gruppen, die die festgelegten Voraussetzungen erfüllen, die Vorschriften der IIR (Income Inclusion Rule) und der UTPR (Undertaxed Payments Rule) nicht in vollem Umfang anwenden müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass die US-amerikanischen Steuervorschriften als ausreichend kompatibel mit den GloBE-Regeln angesehen werden.

 

Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass dieser Ansatz auch im Rahmen der EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (RICHTLINIE (EU) 2022/2523 DES RATES) anwendbar ist. Mehrere Länder (z. B. das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Irland) begrüßen diesen Schritt insbesondere, da er zu größerer Rechtssicherheit beiträgt.

 

Für multinationale Unternehmensgruppen – insbesondere solche mit Sitz in den USA – bedeuten diese Änderungen eine geringere administrative Belastung sowie eine vereinfachte Einhaltung der Vorschriften.

 

Die Slowakische Republik hat die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Pillar 2 durch die Verabschiedung eines Gesetzes über die Ergänzungssteuer umgesetzt. Derzeit bereitet das Finanzministerium der Slowakischen Republik eine Novelle dieses Gesetzes vor, deren Ziel unter anderem die Umsetzung des genannten Side-by-Side-Pakets ist.

 

Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen der Staaten auf die ersten Meldungen und Steuererklärungen im Rahmen von Pillar 2. Aus praktischer Sicht stellt dabei die Zeit die größte Herausforderung dar. Die ersten Meldepflichten werden bereits das Jahr 2024 betreffen, wobei die Frist zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 30. Juni 2026 läuft. Angesichts der Komplexität der Berechnungen, des Mangels an methodischen Leitlinien und der unzureichenden Systemvorbereitung wird diese Frist als sehr ambitioniert angesehen.

 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist der Informationsaustausch zwischen den Staaten. Innerhalb der EU wurde die Richtlinie DAC9 verabschiedet, die einen automatischen Austausch von Daten aus der sogenannten Globe Information Return (GIR) einführt. Für den Informationsaustausch mit Drittstaaten wird die Nutzung des multilateralen Übereinkommens über die Amtshilfe in Steuersachen (MAC) in Betracht gezogen; seine Anwendbarkeit auf die Ergänzungssteuer ist jedoch nicht eindeutig, da es sich hierbei nicht um eine klassische Einkommensteuer handelt.

BMB Partners s.r.o.

Spoločnosť BMB Partners je špičková poradenská firma s globálnym know-how zameraná na dane, audit a finančné poradenstvo, ktorá má na slovenskom trhu 25 rokov skúseností. BMB Partners je ako jediná spoločnosť na Slovensku členom aliancie TAXAND, najväčšej nezávislej organizácie v oblasti daňového poradenstva na svete, zastúpenej v 50 krajinách s viac než 2 000 expertmi. Je stabilným partnerom v oblasti firemných financií a riadi sa heslom „Je to o prístupe“.

Autorinnen

In den Kategorien:

Die neuesten Nachrichten lesen

Alle Neuigkeiten ansehen
  • LeitnerLeitner 022026.jpg
    Neuigkeiten

    Bei Beratungsleistungen reicht eine Rechnung allein unter Umständen nicht aus – Gerichte und Steuerpraxis betonen den tatsächlichen Inhalt der Leistung

    Der Oberste Verwaltungsgerichtshof der Slowakischen Republik befasste sich im Februar 2025 mit der Frage des Vorsteuerabzugs bei Beratungsleistungen, die laufend und ohne eindeutig greifbares materielles Ergebnis erbracht wurden. Die Entscheidung bestätigt einen Trend, der in Steuerprüfungen bereits seit längerer Zeit ersichtlich ist: Bei „immateriellen“ Leistungen werden zunehmend nicht nur der Inhalt der Rechnung und des Vertrags, sondern auch die Frage geprüft, ob der Steuerpflichtige den Ablauf und den Umfang der erbrachten Leistungen tatsächlich nachweisen kann. Dieser Ansatz ist dabei nicht nur für die Umsatzsteuer relevant, sondern auch für die Beurteilung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, einschließlich konzerninterner Dienstleistungen im Bereich der Verrechnungspreise.

  • wal_172619-automobile-8078415_1920.jpg
    Neuigkeiten

    Fahrzeug zur ausschließlichen privaten Nutzung

    Das Einkommensteuergesetz enthält präzise Regelungen für Fälle, in denen ein Dienstwagen dem Arbeitnehmer sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke überlassen wird. Wie ist jedoch vorzugehen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke nutzt?

  • TPA TAX_R&S0226.jpg
    Neuigkeiten

    Abzugsfähige vs. nicht abzugsfähige Ausgaben: Die häufigsten Fehler von Steuerpflichtigen

    Fehler von Steuerpflichtigen entstehen häufig nicht durch einen bewussten Verstoß gegen die geltenden Vorschriften, sondern vielmehr durch eine unzutreffende Beurteilung oder eine unzureichende Nachweisführung von Aufwendungen. Gerade diese Situationen sind in der Praxis der häufigste Grund für eine Anpassung der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Suchen Sie etwas Anderes?

In unserem Informationszentrum finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Downloads, Videos, Podcasts...

Zum Info Hub