Logo der Die Deutsch-Slowakische Industrie-und Handelskammer

Die neuesten internationalen Entwicklungen im Bereich Pillar 2

  • News

Pillar 2 als Bestandteil der globalen Mindestbesteuerung hat Anfang des Jahres 2026 bedeutende Änderungen erfahren, als die Europäische Kommission auf sehr ungewöhnliche Weise – nämlich in Form einer Mitteilung – das sogenannte „Side-by-Side-Paket“ offiziell anerkannt und bestätigt hat. Für multinationale Unternehmensgruppen, insbesondere solche mit Sitz in den USA, bedeutet diese Änderung eine geringere administrative Belastung sowie eine vereinfachte Einhaltung der Vorschriften.

BMBPartners R&S 0226.jpg

Die Europäische Kommission hat am 12. Januar 2026 auf sehr ungewöhnliche Weise – nämlich in Form einer Mitteilung – das sogenannte „Side-by-Side-Paket“ offiziell anerkannt und bestätigt. Dieses Paket führt einen neuen Safe Harbour ein, der in erster Linie für multinationale Unternehmensgruppen mit Sitz in den USA vorgesehen ist.

 

In der Praxis bedeutet dies, dass Gruppen, die die festgelegten Voraussetzungen erfüllen, die Vorschriften der IIR (Income Inclusion Rule) und der UTPR (Undertaxed Payments Rule) nicht in vollem Umfang anwenden müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass die US-amerikanischen Steuervorschriften als ausreichend kompatibel mit den GloBE-Regeln angesehen werden.

 

Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass dieser Ansatz auch im Rahmen der EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (RICHTLINIE (EU) 2022/2523 DES RATES) anwendbar ist. Mehrere Länder (z. B. das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Irland) begrüßen diesen Schritt insbesondere, da er zu größerer Rechtssicherheit beiträgt.

 

Für multinationale Unternehmensgruppen – insbesondere solche mit Sitz in den USA – bedeuten diese Änderungen eine geringere administrative Belastung sowie eine vereinfachte Einhaltung der Vorschriften.

 

Die Slowakische Republik hat die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Pillar 2 durch die Verabschiedung eines Gesetzes über die Ergänzungssteuer umgesetzt. Derzeit bereitet das Finanzministerium der Slowakischen Republik eine Novelle dieses Gesetzes vor, deren Ziel unter anderem die Umsetzung des genannten Side-by-Side-Pakets ist.

 

Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen der Staaten auf die ersten Meldungen und Steuererklärungen im Rahmen von Pillar 2. Aus praktischer Sicht stellt dabei die Zeit die größte Herausforderung dar. Die ersten Meldepflichten werden bereits das Jahr 2024 betreffen, wobei die Frist zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 30. Juni 2026 läuft. Angesichts der Komplexität der Berechnungen, des Mangels an methodischen Leitlinien und der unzureichenden Systemvorbereitung wird diese Frist als sehr ambitioniert angesehen.

 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist der Informationsaustausch zwischen den Staaten. Innerhalb der EU wurde die Richtlinie DAC9 verabschiedet, die einen automatischen Austausch von Daten aus der sogenannten Globe Information Return (GIR) einführt. Für den Informationsaustausch mit Drittstaaten wird die Nutzung des multilateralen Übereinkommens über die Amtshilfe in Steuersachen (MAC) in Betracht gezogen; seine Anwendbarkeit auf die Ergänzungssteuer ist jedoch nicht eindeutig, da es sich hierbei nicht um eine klassische Einkommensteuer handelt.

BMB Partners s.r.o.

Die Gesellschaft BMB Partners ist ein TOP Beratungsunternehmen mit globalem Know-how, spezialisiert auf Steuern, Wirtschaftsprüfung und Finanzberatung. Auf dem slowakischen Markt verfügt sie über 25 Jahre Erfahrung. BMB Partners ist als einzige Firma in der Slowakei Mitglied von TAXAND, der weltweit größten unabhängigen Organisation im Bereich der Steuerberatung, die in 50 Ländern mit mehr als 2.000 Spezialisten vertreten ist. Wir sind ein stabiler Partner im Bereich der Unternehmensfinanzen und richten uns nach dem Motto „Es geht um Lösungen“.

Autorinnen

In den Kategorien:

Die neuesten Nachrichten lesen

Alle Neuigkeiten ansehen
  • markus-winkler-tGBXiHcPKrM-unsplash.jpg
    Neuigkeiten

    Shadow AI am Arbeitsplatz

    Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung eigener KI-Tools durch Mitarbeiter. Wie lässt sich die nicht genehmigte Nutzung künstlicher Intelligenz durch Mitarbeiter verhindern, die zum Verlust von Know-how oder Geschäftsgeheimnissen führen und die Nachhaltigkeit des Unternehmens gefährden kann?

  • conny-schneider--ysv-HwRpcA-unsplash.jpg
    Neuigkeiten

    Was muss eine interne KI-Richtlinie aus Sicht der DSGVO enthalten?

    Die Aufschiebung der Verpflichtungen für Hochrisikosysteme gemäß der Verordnung über künstliche Intelligenz könnte den Eindruck erwecken, dass noch Zeit für die Vorbereitung bleibt. Die Verpflichtungen gemäß der DSGVO werden jedoch nicht aufgeschoben, und die interne KI-Richtlinie ist ein Dokument, mit dem der Arbeitgeber deren Erfüllung nachweist. Was muss eine KI-Richtlinie enthalten?

  • accountant-1238598_1280.jpg
    Neuigkeiten

    Steuerliche Verluste und Mindeststeuer: ihre Anwendung in der Praxis

    Wissen Sie, wie Sie Steuerverluste effektiv nutzen können, ohne dabei die Mindeststeuer aus den Augen zu verlieren? Wir bieten Ihnen einen Überblick über die Regeln und praktischen Zusammenhänge, die sich auf die endgültige Steuerpflicht eines Unternehmens auswirken können.

Suchen Sie etwas Anderes?

In unserem Informationszentrum finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Downloads, Videos, Podcasts...

Zum Info Hub