(Un)Löschbares Liegenschaftspfandrecht
Die Situation, dass eine durch ein Liegenschaftspfandrecht besicherte Forderung verjährt, ist nicht ganz üblich. Wenn die Verjährungseinrede erhoben wird, kann der Gläubiger die Zahlung der Forderung nicht mehr wirksam einfordern. Für den Pfandbesteller stellt sich allerdings die Frage, wie er das Liegenschaftspfandrecht aus dem Grundbuch löschen lassen kann.