Europäischer Gerichtshof: Angabe „Herr“ oder „Frau“ darf nicht verlangt werden
Zu Beginn des Jahres hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) entschieden, dass beim Online-Einkauf nicht von Kunden verlangt werden kann, die Anrede „Herr“ und „Frau“ auszuwählen. Dies stelle eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten dar und verstoße somit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR).