Wie funktioniert die Rückerstattung der im Ausland gezahlten Umsatzsteuer?
Wenn Ihr Unternehmen gelegentlich oder regelmäßig Einkäufe in einem anderen EU-Mitgliedstaat tätigt und dabei ausländische Umsatzsteuer entrichtet, betrifft Sie möglicherweise die bevorstehende Frist für die Antragstellung auf Erstattung dieser Umsatzsteuer (sog. Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren / VAT Refund).
Da wir beobachten, dass viele Mitgliedstaaten ihre Anforderungen im Rahmen dieses Verfahrens verschärfen und der administrative sowie zeitliche Aufwand stetig zunimmt, greifen wir dieses Thema bereits einige Monate vor Ablauf der Antragsfrist (30. September) für das Jahr 2024 auf.