Verweigerung der Vorsteuererstattung – steuerlich abzugsfähig oder nicht?
Der September ist der Monat, in dem die zur Umsatzsteuer erfassten Unternehmer Anträge auf Erstattung von den in einem anderen Mitgliedstaat gezahlten Vorsteuern einreichen (sog. Vorsteuererstattung). Aber was passiert, wenn der Erstattungsstaat den Antrag ablehnt und die Vorsteuer nicht erstattet? Ist dies automatisch steuerlich abzugsfähig?