Doppelter Schlag gegen Mehrwertsteuerbetrug: Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt die Kombination aus Versagung des Vorsteuerabzugs und gesamtschuldnerischer Haftung
Der EuGH hat entschieden, dass der Leistungsempfänger eine doppelte Verantwortung tragen kann – nämlich den Verlust des Rechts auf Abzug der dem Lieferanten gezahlten MwSt und zugleich die gesamtschuldnerische Haftung für die nicht entrichtete Steuer seines Lieferanten, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er an einem Betrug beteiligt war. Das Urteil stärkt den Kampf gegen Steuerbetrug und bestätigt den weiten Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten beim Schutz des MwStz-Aufkommens.