Änderung des Gesetzes über Cybersicherheit
Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für den Informationsschutz sind Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Zu den aktualisierten Aufgaben sollen beispielsweise gehören: Umsetzung von Sicherheitsrichtlinien, obligatorische Einrichtung von Personen, die die Cybersicherheit überwachen, obligatorische Meldung von Sicherheitsvorfällen an das Nationale Sicherheitsbüro (NBU) und Durchführung eines Cybersicherheitsaudits.