Steuer auf Finanztransaktionen
Sofern die neu verabschiedete Steuer auf Finanztransaktionen von der Europäischen Union nicht ausgesetzt wird, wird das Gesetz ab dem 1.1. bzw. 1.4.2025 in Kraft treten und die Steuer wird nach ungarischem Vorbild auf Umsätze anwendbar sein, die von Unternehmen – juristischen sowie natürlichen Personen - im Sinne des Gesetzes getätigt werden.